Inhalt
| Vorsorgevollmacht |
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Die Vorsorgevollmacht stellt eine mögliche Alternative zu einer Sachwalterschaft dar. Sie gewährt das höchste Maß an Selbstbestimmung. Der Grundgedanke ist die Übertragung der Vollmacht zur Besorgung bestimmter Angelegenheiten für den Fall, dass eine Person ihre Geschäftsfähigkeit verliert. Die Erteilung der Vorsorgevollmacht ist ein höchstpersönliches Recht und kann nicht durch VertreterInnen wahrgenommen werden. Die Errichtung einer Vorsorgevollmacht ist an bestimmte Formvorschriften gebunden. Wird eine Vorsorgevollmacht eigenhändig geschrieben und unterschrieben, so spricht man von einer eigenhändigen Vorsorgevollmacht. Bei einer fremdhändigen Vorsorgevollmacht ist die eigene Unterschrift nötig und es müssen drei unbefangene, eigenberechtigte und sprachkundige Zeugen erklären, dass der Inhalt der Vollmacht dem Willen der Person entspricht. Nicht unterschriebene Vollmachten bedürfen der Bekräftigung durch NotarInnen, dass der Wille der Person ausgedrückt ist. Bestimmte Vollmachtsinhalte bedürfen grundsätzlich der Bestätigung durch eine/einen Notarin/Notar, ein Gericht oder eine/einen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt. Dies betrifft z. B. bestimmte medizinische Behandlungen, die Festlegung des Wohnortes oder die Besorgung von Vermögensangelegenheiten über den ordentlichen Wirtschaftsbetrieb hinaus.
Weitere Informationen:
NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung
Literaturtipp: |
