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| Unterbringunsgesetz |
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Die Aufnahme in eine psychiatrische Abteilung eines Krankenhauses gegen den Willen einer Person kann nur nach strengen gesetzlichen Regelungen erfolgen. Der Eingriff in die Selbstbestimmung von Menschen stellt einen besonders geschützten Bereich des Lebens dar und ist nur in folgenden Fällen zulässig:
In der Praxis kann dieser hohe Schutz der persönlichen Freiheit auch Unverständnis im Umfeld der betroffenen Person hervorrufen, und zwar vor allem dann, wenn es dort Menschen gibt, die "nicht mehr zuschauen wollen", wie schlecht jemand lebt, aber die Gründe für eine Zwangsmaßnahme (und eine Unterbringungn in einem Krankenhaus gegen den Willen ist eine solche Zwangsmaßnahme) objektiv nicht ausreichend sind. Grundlage für eine Unterbringung ist eine ärztliche Untersuchung und eine Bescheinigung durch eine im öffentlichen Sanitätsdienst stehende ÄrztIn. Die ÄrztIn muss prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Unterbringung gegeben sind und stellt bejahenderweise eine Bescheinigung nach § 8 Unterbringungsgesetz (UBG) aus. In Ausnahmefällen können auch Angehörige der Sicherheitsorgane in Notfällen jemand ohne eine Bescheinigung gegen seinen/ihren Willen in eine Psychiatrie verbringen, wenn diese Organe die Unterbringungsvoraussetzungen als gegeben erachten. Befindet sich die Person dann in der psychiatrischen Abteilung ist unverzüglich durch zwei FachärztInnen das Vorliegen der Aufnahmegründe zu prüfen. Nur bei einstimmiger Meinung ist eine Aufnahme "ohne Verlangen" rechtlich möglich. Von unfreiwilligen Aufnahmen sind das zuständige Bezirksgericht und der im Voraus bestellte PatientInnenanwalt zu verständigen. Eine Aufnahme "ohne Verlangen" wird im Anschluss durch ein gerichtliches Verfahren auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. In NÖ sind folgende Krankenhäuser mit psychiatrischen Abteilungen im Sinne des UBG betraut: Landesnervenklinik Mauer Krankenhaus Neunkirchen Krankenhaus Hollabrunn Landesklinikum Waldviertel Waidhofen/Thaya Adressen:
Vertretung (Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung) NÖ PatientInnenanwaltschaft und Pflegeanwaltschaft Österreichische Schizophrenie Gesellschaft
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