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Pensionen sichern den Lebensstandard nach dem Ende der Erwerbstätigkeit. Es gibt verschiedene Arten von Pensionen:
- "Direktpension", die selbst erarbeitet wurde (Pflichtversicherung)
- "Hinterbliebenenpension", die aus dem Versicherungsverhältnis der verstorbenen Person abgeleitet wird
- "Zusatzpension", die von der versicherten Person freiwillig angelegt wird (Selbstversicherung, Höherversicherung, Weiterversicherung)
Die Höhe der Direktpension hängt ab
- vom beitragspflichtigen Einkommen
- von der Anzahl der erworbenen Versicherungsmonate
- vom Alter bei Pensionsbeginn
Mit dem Berechnungsprogramm der Sozialversicherungen sehen Sie sofort, wann Sie (auf Grund der aktuellen Rechtslage) frühestens in Pension gehen dürfen.
weitere Informaionen:
help.gv.at
Pensionsversicherunganstalt
Arbeiterkammer - Pension
Pensionskalkulator 2.0
Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft
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