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Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) Drucken

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist als Unterstützung für Menschen zu verstehen, die in eine finanzielle Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht mehr abdecken können. Die BMS ist eine sozialhilferechtliche Leistung des Landes.

 

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) umfasst Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und des Unterkunftsbedarfes.

 

Mit einer pauschalierten Leistung sollen insbesondere die regelmäßigen Aufwendungen für Nahrung, Bekleidung, Körperpflege, Hausrat, Heizung und Strom, aber auch Aufwendungen für persönliche Bedürfnisse abgedeckt werden.

 

Von einem Rechtsanspruch ist neben den genannten Leistungen für den Lebensunterhalt bei Mietwohnungen auch ein Anteil von bis zu 25% des Mindeststandards zur Finanzierung des angemessenen Wohnbedarfes umfasst. Bei Eigenheimbesitzern beträgt der Anteil bis zu 12,5% des Mindeststandards. Besteht kein oder ein geringerer Aufwand zur Deckung des Wohnbedarfes oder ist dieser Aufwand anderweitig gedeckt, sind die jeweiligen Mindeststandards um diese Anteile entsprechend zu reduzieren.

 

Bei der Ermittlung der tatsächlichen Leistungshöhe werden auch die Einkünfte sowie die wirtschaftlichen Verhältnisse des im gemeinsamen Haushalt lebenden Partners (Ehepartner/in oder Lebensgefährten/in) berücksichtigt.


Die BMS wird befristet gewährt und 12-mal jährlich im Nachhinein ausbezahlt.

 

 

Zuständige Stellen


Der Antrag auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung kann direkt bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Wohnsitzgemeinde oder der Geschäftsstelle des AMS eingebracht werden.

 

Über die Bedarfsorientierte Mindestsicherung entscheidet die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat).

 

 

 

Nähere Informationen


Bedarfsorientierte Mindestsicherung (Land NÖ)


Antragsformular nach dem NÖ Mindestsicherungsgesetz

 


 

 

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