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Angehörigenvertretung Drucken

Die Angehörigenvertretung ermöglicht es nahen Angehörigen (volljährige Kinder, Eltern, EhepartnerInnen, LebensgefährtInnen mit mindestens dreijährigem gemeinsamen Haushalt) Angelegenheiten des täglichen Lebens für ihre hilfebedürftigen Angehörigen rechtskräftig abzuwickeln. Unter Angelegenheiten des täglichen Lebens versteht der Gesetzgeber vor allem den Einkauf von Lebensmittel, Kleidung, Beheizung, Reparaturen im alltäglichen Ausmaß, die Organisation von Pflegebedarf, Rehabilitation, Hauskrankenhilfe, Heimhilfe, aber auch die Einwilligung zu einfachen medizinischen Behandlungen.


AngehörigenvertreterInnen haben nach den selben Handlungsmaximen zu agieren wie SachwalterInnen. Das bedeutet, dass die gesetzten Vertretungshandlungen zum Wohle der vertretenen Person zu entscheiden sind und die Person bestmöglich gefördert werden soll.


Eine Angehörigenvertretung soll durch eine/einen Notarin/Notar im österreichischen zentralen Vertretungsverzeichnis eingetragen werden. Dabei wird die Angehörigeneigenschaft geprüft sowie ein ärztliches Zeugnis gefordert, dass den Vertretungsbedarf auf Grund einer Erkrankung belegt. Im Falle eines Widerspruchs der betroffenen Person ist die Angehörigenvertretung nicht möglich.


Adressen:


NÖ. Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung


Bezirksgericht Krems


Bezirksgericht St. Pölten


Bezirksgericht Neulengbach

 


Weitere Informationen:

 


NÖ Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung



Literaturtipp:
Müller/Prinz (2007):Sachwalterschaft und Alternativen. Ein Wegweiser. Wien



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