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| Übergangspflege |
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Die Übergangspflege ist ein Angebot an Menschen, die nach einer Akutbehandlung in einem Krankenhaus noch nicht nach Hause entlassen werden können, da sie noch Rehabilitation und Pflege benötigen. Ein häufiges Beispiel ist der Oberschenkelhalsbruch: Nach der akuten Behandlung im Krankenhaus folgt die Rehabilitation in einer Einrichtung für Übergangspflege, bis ein gewisser Grad der Selbständigkeit wiederereicht wird und die Entlassung nachhause erfolgen kann. Die Übergangspflege richtet sich an Menschen, die im Anschluss an ein zeitlich begrenztes Pflegeangebot mit individueller Förderung vorrausichtlich wieder in der Lage sein werden, zuhause zurechtzukommen. Das Angebot kann für maximal drei Monate im Jahr bezogen werden. Bei dieser Leistung stehen die Therapie und Rehabilitation im Vordergrund. Voraussetzungen für die Anspruchnahme der Übergangspflege sind:
Kosten: Die verrechenbaren Kosten der Übergangspflege orientieren sich an den von der NÖ Landesregierung für die NÖ Landespflegeheime festgelegten Tarifen und weden jährlich angepasst. (Infoblatt-Tarife-Kurzzeitpflege 2012) Grundsätzlich muss die pflegebedürftige Person selbst für die Kosten der Pflege und des Aufenthaltes aufkommen, sofern sie über entsprechendes Pflegegeld und/oder Einkommen verfügt. Falls diese nicht ausreichen, hat die pflegebedürftige Person nur einen Teilbetrag zu entrichten. Dieser Kostenbeitrag setzt sich pro Tag zusammen aus:
Einkommen ist grundsätzlich jede regelmäßig zufließende Geldleistung (wie z.B. Rente, Pension, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft etc.). Nicht zum Einkommen zählen Geldleistungen wegen Pflegebedürftigkeit oder Behinderung, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Studienbeihilfen und Wohnbeihilfen. Als Freibetrag bleiben jedenfalls zur Verfügung: 20% des Nettoeinkommens, der 13. und 14. Monatsbezug und 10% des Pflegegeldes der Stufe 3. Darüber hinaus besteht keine weitere Kostenersatzpflicht der hilfesuchenden Person bzw. ihrer unterhaltspflichtigen Angehörigen. Weitere Informationen: Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei den jeweiligen AnbieterInnen. Adressen:
Pflegeheime Stadt/Bezirk Krems |
