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Soziale Dienste:
In Niederösterreich besteht ein nahezu flächendeckendes Angebot an sozialmedizinischen Diensten. Diese haben zum Ziel Menschen bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder in Notlagen möglichst lange ein Verbleiben in der häuslichen Umgebung zu ermöglichen und eine stationäre Versorgung zu vermeiden oder hinauszuzögern. Besonderer Wert wird auf den Erhalt der Selbständigkeit der betreuten Menschen gelegt.
Zielgruppe sind sowohl ältere Menschen, die langfristig hauswirtschaftlicher Unterstützung und/oder pflegerischer und medizinischer Versorgung bedürfen, als auch Menschen die aufgrund einer akuten Erkrankung kurzfristig darauf angewiesen sind.
Die mobilen MitarbeiterInnen kommen je nach Bedarf ins Haus und unterstützen vor Ort bei den Einkäufen, dem Kochen, der Körperpflege, bei der Einnahme von Medikamenten, dem Wechsel von Verbänden, usw. Zu den Leistungen der Sozialmedizinnischen Diensten zählen: Heimhilfe (z.B. Reinigung, Einkäufe, Kochen), Hauskrankenpflege, Familienhilfe, Besuchsdienste sowie Therapeutische Hilfen (z.B. Psychotherapie, Ergotherapie, Logopädie).
Anspruch:
Grundsätzlich gibt es für die Inanspruchnahme der Leistungen keine Einschränkungen. Für eine Kostenbeteiligung des Landes Niederösterreich müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Hauptwohnsitz der pflegebedürftigen Person in Niederösterreich
- Nachweis des Einkommens
- Bezug von Pflegegeld bzw. erfolgte Antragstellung
Kosten:
Zur teilweisen Abdeckung der Kosten müssen die pflegebedürftigen Menschen einen Kostenbeitrag pro Einsatzstunde beitragen. Dieser Kostenbeitrag ist sozial gestaffelt und setzt sich aus einem Einkommensanteil und einem Pflegegeldanteil zusammen. Unter Einkommen wird auch das Einkommen des Partners/ der Partnerin mitberücksichtigt.
Die maximalen Kostenbeträge pro Stunde liegen zwischen 20 Euro ( HeimhelferIn) und 28 Euro (Diplomiertes Gesundheits - und Krankenpflegepersonal).Nach Abzug des Kostenbeitrages muss dem pflegebedürftigem Menschen ein monatliches Einkommen in der Höhe des Ausgleichszuglagenrichtsatzes verbleiben.
Zusätzlich verbleiben allen PflegegeldbezieherInnen zumindest 10% der Pflegegeldstufe 3. PflegegeldbezieherInnen der Stufen 4 und 5 müssen zumindest 20 % des Pflegegeldes verbleiben, PflegegeldbezieherInnen der Stufen 6 und 7 zumindest 30 % des Pflegegeldes.
Weitere Informationen:
Informationen zum Thema "Sozialmedizinische Dienste" vom Land NÖ
Sozialmedizinische und soziale Betreuungsdienste in St.Pölten
Adressen:
Sozialmedizinische Dienste Krems
Sozialmedizinische Dienste St. Pölten
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