Inhalt
| Selbst-/Weiterversicherung für pflegende Angehörige |
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Begünstigte Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
Leistung: Ab 01.08.2009 übernimmt der Bund unbefristet alle Pensionsbeiträge für die selbstversicherte Person. Dieser entstehen keine Kosten. Diese Leistung kann pro Pflegesituation nur von einer Person genutzt werden. Sie bleibt auch während eines zeitweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes der zu pflegenden Person aufrecht. Voraussetzungen:
Ansprechstelle: Antragstellung bei jenem Pensionsversicherungsträger, bei dem Sie zuletzt versichert waren. Sind keine Versicherungszeiten vorhanden, dann ist der Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt zu stellen. Link zu Antrag bei Pensionsversicherungsanstalt: Siehe hier
Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
Leistung: Kostenlose Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, wenn aufgrund der Pflege eines Angehörigen eine Pflichtversicherung beendet wurde oder die Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes geendet hat.
Ab 01.08.2009 übernimmt der Bund unbefristet alle Pensionsbeiträge für die weiterversicherte Person. Dieser entstehen keine Kosten. Diese Leistung kann pro Pflegesituation nur von einer genutzt werden. Sie bleibt auch während eines zeitweiligen stationären Krankenhausaufenthaltes der zu pflegenden Person aufrecht.
Voraussetzungen:
ODER
Ansprechstelle: Antragstellung bei jenem Pensionsversicherungsträger, bei dem Sie zuletzt versichert waren.
Link zu Antrag bei Pensionsversicherungsanstalt: Siehe hier |
