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| Finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für Angehörige |
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Urlaubsaktion für Pflegende Angehörige
Gefördert werden Personen, die Pflegebedürftige, welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen,
Anträge sind bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie den Gemeindeämtern erhältlich.
Über Möglichkeiten der Pflege der Pflegebedürftigen während der Zeit des Urlaubes gibt die Pflegehotline des Landes NÖ unter 02742/9005-9095 Auskunft.
Leistungen für pflegende Angehörige
Wer kann diese Leistung beanspruchen?
Jede Person, die einen nahen pflegebedürftigen Angehörigen mit folgenden Voraussetzungen:
seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt, kann bei Krankheit, Urlaub und sonstigen wichtigen Gründen um Unterstützung ansuchen. Das monatliche Nettogesamteinkommen des Antragstellers/ der Antragsstellerin darf bei der Pflege einer Person mit Bezug eines Pflegegeldes der Stufe 1-5 2.000 Euro (Stufe 6 oder 7 2.500 Euro) nicht übersteigen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse der pflegebedürftigen Person bleiben unberücksichtigt.
Wieviel beträgt die Zuwendung?
Die jährliche Höchstzuwendung beträgt für vier Wochen (= 28 Tage) für die
Wo kann die Leistung beantragt werden?
A) Wenn die pflegebedürftige Person Bundespflegegeld bezieht: Antrag beim Bundessozialamt: Bundessozialamt W, NÖ und Burgenland
B) Wenn die pflegebedürftige Person Landespflegegeld bezieht: Antrag bei Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde
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