Inhalt
| Unterstützungsfonds |
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Pensionsversicherungsanstalten und Sozialversicherungsanstalten haben zur finanziellen Unterstützung von PensionistInnen und Versicherten für besonders berücksichtigungswürdige Fälle (unverschuldete Notlage durch ein unvorhersehbares Ereignis) einen Unterstützungsfonds eingerichtet. Eine Leistung aus dem Unterstützungsfonds ist zu beantragen. Die Antragstellung kann formlos - unter Angabe des Grundes und Beilage entsprechender Nachweise - erfolgen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Versicherungsanstalten, bei der auf die individuellen Familien-, Einkommens- und Vermögensverhältnisse Rücksicht genommen wird.
Ein Rechtsanspruch besteht nicht. |
