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Förderung 24 Stunden Pflege Drucken

24 Stunden-Betreuung/ NÖ Fördermodell:


Unter der 24-Stunden-Betreuung wird eine rund-um-die Uhr Versorgung der pflegebedürftigen Menschen im häuslichen Bereich verstanden. Dabei wohnen die Pflegekräfte im gleichen Haushalt mit den Betreuten. In der Vergangenheit wurde diese Form der Pflege oft illegal, mit allen damit verbundenen Risiken, organisiert.


Mit dem nun vorliegenden NÖ Modell zur 24-Stunden-Betreuung soll durch das Land NÖ eine Förderung für alle legalen Betreuungsverhältnisse nach dem Hausbetreuungsgesetz ab 1. Juli 2007 - unabhängig vom Vermögen - gewährt werden.


Die Höhe der Förderung beträgt bei der Beschäftigung von selbständigen Betreuungskräften bis zu 550 Euro und bei der Beschäftigung von unselbständigen Betreuungskräften bis zu 1100 Euro monatlich.


 

Anspruch:


Das NÖ Fördermodell gilt für Personen:


  • mit Hauptwohnsitz in NÖ
  • mit Bezug von Pflegegeld zumindest der Stufe 3
  • mit Bezug von Pflegegeld der Stufen 1 und 2 bei nachgewiesener Demenz


Weitere Informationen:


Rundumbetreut


24-Stunden Betreuung



Adressen:


BH/Magistrat Krems


BH / Magistrat St. Pölten

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