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Finanzielles zu Heilbehelfen Drucken

Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel


Leistung:


Krankenversicherte Personen müssen für Heilbehelfe und Hilfsmittel 10 % der Kosten, jedoch mindestens EUR 28,20 Euro bezahlen. Je nach Krankenkasse gibt es für einzelne Heilbehelfe und Hilfsmittel unterschiedlich hohe Kostenanteile zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist man von diesen Kostenanteilen befreit.


Voraussetzungen:


  • Der/Die Versicherte oder der/die Angehörige hat das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet
    ODER
  • Der/Die Versicherte oder der/die Angehörige bezieht unabhängig vom Lebensalter erhöhte Familienbeihilfe (Nachweis erforderlich)
    ODER
  • Bestehende Befreiung von der Rezeptgebühr (nicht aber bei Erreichen der Obergrenze für Rezeptgebühren)
    ODER
  • Hilfsmittel und Heilbehelfe werden im Rahmen der medizinischen Rehabilitation gewährt (z. B. Krankenfahrstühle)


Ansprechstellen:


Zuständige Krankenkassa:


NÖGKK St.Pölten


NÖGKK Krems


SVA Bauern


 

Verleih von diversen Hilfsmitteln


Es besteht aber auch die Möglichkeit diverse Hilfsmittel (zB. Pflegebetten) bei Sozialmedizinischen Diensten gegen Gebühr auszuleihen. Informationen dazu erhalten sie bei den einzelnen Anbietern.


Adressen:


Stadt/Bezirk St.Pölten: Sozialmedizinische Dienste


Stadt/Bezirk Krems: Sozialmedizinische Dienste


Fa. Illek (Sanag)

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