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| Finanzielles zu Heilbehelfen |
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Befreiung vom Kostenanteil für Heilbehelfe und Hilfsmittel
Leistung: Krankenversicherte Personen müssen für Heilbehelfe und Hilfsmittel 10 % der Kosten, jedoch mindestens EUR 28,20 Euro bezahlen. Je nach Krankenkasse gibt es für einzelne Heilbehelfe und Hilfsmittel unterschiedlich hohe Kostenanteile zu tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist man von diesen Kostenanteilen befreit.
Voraussetzungen:
Ansprechstellen: Zuständige Krankenkassa:
Verleih von diversen Hilfsmitteln Es besteht aber auch die Möglichkeit diverse Hilfsmittel (zB. Pflegebetten) bei Sozialmedizinischen Diensten gegen Gebühr auszuleihen. Informationen dazu erhalten sie bei den einzelnen Anbietern. Adressen: Stadt/Bezirk St.Pölten: Sozialmedizinische Dienste |
