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Beihilfen Drucken

Zuschuss für einmalige behinderungsbedingte Ausgaben (z. B. Badewannenlift, Pflegebett) aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung"


Leistung:


Menschen, die auf Grund einer Behinderung einmalige behinderungsbedingte Ausgaben (z. B. Badewannenlift, Pflegebett, behindertengerechte Wohnungsumbauten) haben und dafür finanzielle Unterstützung benötigen, können sich an den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung wenden.


Ziel des Unterstützungsfonds ist es, vor allem jenen Menschen Hilfe zu leisten, die noch nicht berufstätig sind (Kinder), nicht mehr im Erwerbsleben stehen (PensionistInnen) oder sich aufgrund der Schwere der Behinderung nie ins Erwerbsleben integrieren konnten. Die Förderung ist nur dann zulässig, wenn die Sparsamkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Einsatzes der Fondsmittel gewährleistet sind.


  • Die Zuschusshöhe ist vom Familieneinkommen abhängig.
  • Die maximale Förderhöhe beträgt 5.800 Euro.
  • Auf die Gewährung von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch.


Voraussetzungen:

 

  • Stellen eines Antrages bevor die Anschaffung getätigt wird bei der zuständigen Landesstelle des Bundessozialamtes
  • Österreichische Staatsbürgerschaft oder ständiger Aufenthalt in Österreich
  • Konkretes Vorhaben der medizinischen, sozialen oder beruflichen Rehabilitation (zum Beispiel behindertengerechte Wohnungsadaptierung für RollstuhlfahrerIn,  behinderungsbedingt notwendige PKW-Adaptierung)
  • Nachweis einer erheblichen dauernden Gesundheitsschädigung (Grad der Behinderung mind. 50 % von 100 %) durch Behindertenpass, Bezug der erhöhten Familienbeihilfe, Bezug von Pflegegeld
  • Einkommensgrenze wird nicht überschritten (z. B. für 2 Personen 2.060 Euro netto, erhöht sich bei Vorliegen einer Unterhaltspflicht und einer Behinderung des Ehepartners/ der Ehepartnerin des Antragstellers/der Antragstellerin)
  • Das Vorhaben darf nicht durch Leistungen anderer Kostenträger wie zum Beispiel Bezirkshauptmannschaft, diverse Fonds der öffentlichen oder privaten Wohlfahrtspflege, Amt der Landesregierung, Sozialversicherungsträger (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) ausfinanziert sein


Ansprechstelle und Antragstellung:


Landesstellen NÖ des Bundessozialamtes


Unterstützungsfonds-Antrag



Zusätzlich können Zuschüsse des Landes Niederösterreich in Form von „Hilfe für Menschen mit besonderen Bedürfnissen“ beantragt werden


Voraussetzungen für die Hilfe


Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • österreichische Staatsbürgerschaft
  • Hauptwohnsitz in Niederösterreich
  • Nachweis der Behinderung

 

Arten der Hilfe


Folgende Leistungen können beantragt werden:

  • Heilbehandlung, Hilfsmittel
  • Zuschüsse zu behinderungsbedingten Umbauarbeiten
  • Zuschüsse zu den Anschaffungskosten eines behindertengerechten PKW



Antrag

Die Leistungen können durch schriftlichen Sozialhilfeantrag oder durch persönliche Vorsprache in der Sozialabteilung der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft beantragt werden.


Magistrat St. Pölten


BH St. Pölten


Magistrat Krems


BH Krems

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