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Weiterversicherung für pflegende Angehörige Drucken

Pflegenden Angehörigen gebührt Wertschätzung und Anerkennung für ihre wertvolle Pflegetätigkeit und ihr Engagement! Denn mehr als 80% der pflegebedürftigen Menschen in Österreich werden zu Hause durch Angehörige gepflegt. Zum überwiegenden Teil leisten Frauen diese oft schwierige Aufgabe. Nur diese Pflege im Familienkreis ermöglicht die umfassende Betreuung aller Pflegebedürftigen.


Durch die Einführung des Pflegegeldes können Sie als Hauptpflegeperson einen finanziellen Beitrag von dem oder der Pflegebedürftigen erhalten; außerdem kann somit professionelle Unterstützung zu Ihrer Entlastung organisiert werden.


Es kommt vielfach vor, dass die Pflege von Angehörigen derart aufwändig ist, dass die Pflegeperson die Arbeitszeit reduzieren muss oder die Erwerbstätigkeit überhaupt aufgibt. Um den Verbleib pflegebedürftiger Menschen in ihrer gewohnten Umgebung sicherzustellen gibt es die Möglichkeit für pflegende Angehörige sich sozialversicherungsrechtlich abzusichern. Folgende Möglichkeiten in der Pensionsversicherung und der Krankenversicherung dienen dieser Absicherung.


Selbstversicherung für pflegende Angehörige in der Pensionsversicherung


Voraussetzungen


  • Anspruch des pflegebedürftigen Angehörigen auf ein Pflegegeld zumindest der Stufe 3

  • erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung

  • Wohnsitz im Inland



Höhe der Beiträge


Ab 1.08.2009 werden die dafür fälligen Beiträge unbefristet vom Bund übernommen, sodass der freiwillig versicherten Person keine Kosten erwachsen.


Weitere Informationen finden Sie unter der Plattform für pflegende Angehörige des Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)



Weiterversicherung für pflegende Angehörige in der Pensionsversicherung

 


Voraussetzungen

 

  • Anspruch der pflegebedürftigen Angehörigen auf Pflegegeld zumindest der Stufe 3
  • Gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung

  • Vorliegen bestimmter Vorversicherungszeiten

 


Höhe der Beiträge


Ab 1.08.2009 werden die dafür fälligen Beiträge unbefristet vom Bund übernommen, sodass der freiwillig versicherten Person keine Kosten erwachsen.

Weitere Informationen finden Sie unter der Plattform für pflegende Angehörige des BMASK: Siehe hier


 

Beitragsfreie Mitversicherung in der Krankenversicherung


Es besteht die Möglichkeit, Angehörige,die Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3 beziehen bzw. von Angehörigen, die den Versicherten bzw. die Versicherte mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in der Höhe der Stufe 3 pflegen, beitragsfrei mitzuversichern.

 


Hinweis:

Weitere Informationen finden Sie unter der Plattform für pflegende Angehörige des BMASK


 

Zusätzliche Informationen zu diesem Thema finden Sie bei folgenden Stellen:


Pensionsversicherungsanstalt



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