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Finanzielle Unterstützung im Urlaub Drucken

Menschen, die tagtäglich pflegebedürftige Angehörige versorgen, und das über Monate und Jahre hinweg, sehnen sich oft nach ein paar Tagen Urlaub und Erholung.

 

Das Land Niederösterreich bietet betroffenen Angehörigen seit 2007 einen Urlaubszuschuss.

 

Voraussetzungen:


  • Die pflegende Person versorgt, als Hauptpflegeperson, Angehörige welche mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen.
  • Wenn der Urlaub in Österreich verbracht wird (auch ohne Pflegebedürftige).
  • Sie müssen im gleichen Haushalt einen Wohnsitz (Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz) haben oder deren Hauptpflegetätigkeit vom Pflegebedürftigen oder dessen gesetzlichen Vertreter bzw. Sachwalter bestätigen lassen.
  • Die Aktion kann pro Person pro Jahr nur einmal in Anspruch genommen werden, unabhängig von Kosten und Dauer des Urlaubes.
  • Die Gewährung der Förderung ist nicht vom Einkommen abhängig.
  • Die AntragstellerInnen müssen österreichische StaatsbürgerInnen oder BürgerInnen eines EWR-Mitgliedstaates sein und den Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben.
  • Der Zuschuss beträgt 100 Euro für einen Urlaub in Österreich, wurde der Urlaub in Niederösterreich verbracht, beträgt der Zuschuss 120 Euro.

 

 

Hinweis:

 

Anträge sind bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie den Gemeindeämtern erhältlich oder digital als Pdf-Dokument unter dieser Homepage.

 


Weitere Informationen:


Homepage des Landes Niederösterreich - Richtlinien für die NÖ Urlaubsaktion für pflegende Angehörige: Siehe hier


Kontaktdaten und Ansprechpersonen finden Sie unter:

Homepage des Landes Niederösterreich - Urlaubsaktion für pflegende Angehörige: Siehe hier

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